Schulverwaltungsamt informiert über Einschulungsverfahren 2024/25

14.08.2023 14:05 Uhr

Alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Zeitraum vom 1.10.2017 bis 30.9.2018 geboren sind, haben Anfang dieses Monats ein Schreiben vom Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport der Stadt Bergkamen erhalten - einschließlich der Bitte, den beigefügten Anmeldeschein auszufüllen und zurückzuschicken. Außerdem erhielten die Eltern eine Liste aller Bergkamener Grundschulen, da sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden können.

Sobald die Anmeldescheine dem Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport vorliegen, steht fest, wie viele Schülerinnen und Schüler die jeweiligen Grundschulen im Sommer 2024 besuchen wollen. Anschließend - genauer: vom 23.10. bis 14.11.2023 - starten die Grundschulen das Anmeldeverfahren und teilen den Erziehungsberechtigten einen Termin mit. Bitte beachten: Die Schule benötigt zum Anmeldetermin das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde.

Getrennt lebende oder geschiedene Erziehungsberechtigte müssen einen beglaubigten Nachweis über das elterliche Sorgerecht vorlegen. Sollten Eltern versehentlich keine Mitteilung erhalten haben, können sie sich unter der Nummer 02307/965-394 oder per E-Mail-Adresse an c.herbst@bergkamen.de beim Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport melden.

Erziehungsberechtigte, die ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, können sich ebenfalls beim Schulverwaltungsamt melden und erhalten dann einen Anmeldeschein für die vorzeitige Einschulung zum Schuljahr 2024/25. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet letztendlich die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

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