Strom- und Wärmepreisbremse bringen Entlastung für GSW-Kunden

17.01.2023 15:36 Uhr

Bald ist Entlastung spürbar: Die Bundesregierung hat ein umfangreiches, milliardenschweres Maßnahmenpaket geschnürt, um die Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise zu unterstützen. Mit den sogenannten Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen soll die Mehrbelastung infolge deutlich gestiegener Energiepreise abgefedert werden. Die staatlich gedeckelten Preise betreffen den Großteil des Energieverbrauchs und entfalten ihre Wirkung ab März 2023. Rückwirkend gelten sie auch für die Monate Januar und Februar. Die Verantwortlichen der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die Abwicklung der Preisbremsen vorzubereiten.

Für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches:

  • Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto)
  • Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto)
  • Wärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto)

Für Industriekunden und Vielverbraucher (Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Strom und mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Gas oder in der Wärme) gilt für 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches:

  • Strom: 13 Cent pro Kilowattstunde (netto)
  • Gas: 7 Cent pro Kilowattstunde (netto)
  • Wärme: 7,5 Cent pro Kilowattstunde (netto)

Der monatliche Entlastungsbetrag wird auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs errechnet. Dazu werden 80 Prozent der Prognose ermittelt und mit der Differenz zwischen dem aktuellen Energiepreis und dem maximalen Energiepreis aus der Preisbremse multipliziert. Der so ermittelte Betrag wird durch elf Monate geteilt, um den monatlichen Entlastungsbetrag für die Kunden der GSW, die ihre Energierechnung in elf Abschlägen zahlen, zu bestimmen. Für den restlichen Verbrauch gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Gaspreisbremse kommt nicht zum Tragen, Strompreisbremse sorgt für Entlastung

Somit kommt die Gaspreisbremse bei den Kundinnen und Kunden der GSW nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Anders beim Strom: Dort ergibt sich aufgrund der Preisbremse eine deutliche Entlastung. „Wir freuen uns, dass unsere Kundinnen und Kunden durch die Strompreisbremse eine deutliche Entlastung spüren“, erklärt GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl.

Die Kundinnen und Kunden der GSW spüren die finanzielle Entlastung durch die Preisbremsen ab März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Sie müssen wir dafür nichts tun und erhalten auf Grundlage der Jahresendabrechnung eine schriftliche Information über den individuell berechneten Entlastungsbetrag sowie den neuen monatlichen Abschlag. Wer für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag eingerichtet hat, per Überweisung oder in bar zahlt, kann den Abschlag ab März 2023 anpassen. Wer als Mieter oder Wohnungseigentümer keinen direkten Vertrag mit den GSW abgeschlossen hat, erfährt die Entlastung über die vom Vermieter oder der Hausverwaltung angepassten Betriebskostenvorauszahlung.

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme bilden den zweiten Schritt im umfangreichen Entlastungspaket der Bundesregierung. Eine erste Entlastung haben die Kundinnen und Kunden der GSW bereits erfahren. Sie brauchten im Dezember keinen Abschlag für Erdgas und Wärme zahlen. Eine genaue Abrechnung erfolgt hier ebenfalls mit der Jahresendabrechnung. Wer zu viel bezahlt hat, erhält eine Gutschrift von den GSW. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das neue Entlastungspaket der Bundesregierung gibt es auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie

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Wichtige Information

Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.