Mietspiegel der Stadt Bergkamen veröffentlicht

09.01.2024 16:22 Uhr

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Unna hat für die Stadt Bergkamen und mehrere andere Städte und Gemeinden im Kreis Unna einen neuen Mietspiegel erstellt. Der Mietspiegel informiert darüber, wie hoch eine faire, ortsübliche Miete sein darf und gilt bis zum 31. Dezember 2025. Er kann auf der Internetseite der Stadt Bergkamen unter www.bergkamen.de und des Kreises Unna unter www.kreis-unna.de abgerufen werden.

Die Erstellung eines Mietspiegels ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und ein Service für Mieter, Vermieter aber auch Makler, Projektentwickler und alle, die sich über den aktuellen Immobilienmarkt informieren möchten. Neben Bergkamen gibt der neue Mietspiegel auch einen Überblick über die Kommunen Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Kamen, Selm, Unna und Werne.

Alle Interessierten können sich entweder die PDF-Datei zum Mietspiegel herunterladen oder mit einer kurzen Abfrage die ortsübliche Miete direkt berechnen lassen. Abgefragt werden dabei Faktoren wie Größe, Art und Lage sowie Ausstattung und Modernisierung der Wohnung. Heraus kommen die Unter- und Obergrenzen sowie der Mittelwert der ortsüblichen Miete.

Damit die Daten aktuell bleiben, wird der Mietspiegel alle zwei Jahre aktualisiert. Dazu erhebt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte schon jetzt Daten von Vermietern und verschickt zusammen mit den Grundsteuerbescheiden entsprechende Fragebögen. Eigentümer, die auch Vermieter sind, sind gesetzlich verpflichtet, diese Daten zur Verfügung zu stellen, um eine repräsentative Datengrundlage für einen aussagekräftigen Mietspiegel zu schaffen. Die Teilnahme ist online unter www.kreis-unna.de/mietspiegelfragebogen sowie per E-Mail oder Brief möglich und dauert nur wenige Minuten.

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