GSW bitten um Online-Eingabe der Zählerstände

20.12.2023 11:55 Uhr

Ein Klick auf Zählerstandeingabe, Straße und Hausnummer eingeben, Zählerstand eintragen und gegebenenfalls ein Foto zur Dokumentation hochladen – schneller kann man seine Zählerstände nicht abgeben. In wenigen Schritten können Kundinnen und Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen ihre Zählerstände für Erdgas, Strom, Wärme und/oder Wasser mit Hilfe des bequemen Online-Portals übermitteln.

Die Verantwortlichen der GSW bitten ihre Kunden bis Anfang Januar 2024 um die Zählerstände. Sie empfehlen aus gleich mehreren Gründen die praktische Online-Zählerstandeingabe. „Diese ist ganz einfach auf unserer Internetseite unter www.gsw-kamen.de/zaehlerstand oder in unseren Kundenanschreiben zur Zähler-Ablesung zu finden. Dort einfach mit dem Smartphone den QR-Code scannen und direkt in das Online-Portal gehen“, erklärt Carsten Wittig, Leiter der GSW-Kundencenter. Somit kann man sich nicht nur den Weg zur Poststelle oder ins GSW-Kundencenter sparen. Man landet auch gleichzeitig automatisch im Lostopf auf attraktive Gewinne. Die GSW verlosen unter allen Kunden, die ihre Zählerstände online übermitteln, drei neue iPhones 15.

Wer die Zählerstände digital übermittelt, spart zudem Papier und die Transportwege. Damit kann jeder Kunde einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Aber auch das Rätselraten für die Mitarbeiter der GSW, ob auf der Karte die Ziffer 5 oder 6 vermerkt wurde, entfällt und so punktet die Online-Zählerstand-Übermittlung auch bei der Qualitätssicherung und Zeitersparnis. „Wir freuen uns, dass immer mehr Kunden die Zählerstände online übermitteln. Damit unterstützen unsere Kundinnen und Kunden den aufwendigen Abrechnungsprozess zum Jahreswechsel“, erklärt Carsten Wittig.

Hinweise zur Zählerstand-Übermittlung

Die analoge Übermittlung der Zählerstände mit Hilfe der Zählerkarte ist weiterhin möglich, birgt jedoch einige Fehlerquellen. Deshalb bitten die GSW darum, Folgendes zu beachten:

  • Beim Stromzähler wird der Zählerstand in kWh (Kilowattstunde) bis zur letzten und roten Nummer, also OHNE Kommastelle, erfasst. Bei einem Doppeltarifzähler – also mit jeweils einem Wert für den Haupttarif (HT) und den Nebentarif (NT) – müssen beide Zählerstände übermittelt werden. Bei einer modernen Messeinrichtung gilt: Der jeweils unterstrichene bzw. angeleuchtete Wert bildet dabei den aktuellen Tarif.
  • Beim Gaszähler wird der Zählerstand in m³ (Kubikmeter) ebenfalls bis vor die Kommastelle (rote Umrandung) abgelesen.
  • Beim Wasserzähler wird der gesamte Zählerstand in m³ (Kubikmeter) abgelesen. Hier gibt es keine Kommastelle.
  • Anders als bei den anderen Zählertypen werden beim Fernwärmezähler für den Zählerstand in kWh (Kilowattstunde) auch alle Nachkommastellen an die GSW übermittelt.

Damit die Zählerkarten vom Computersystem angenommen werden können, dürfen die Zählerstände nicht mit einem roten Stift oder mit einem Bleistift eingetragen werden. Zudem dürfen die freibleibenden Zeilen oder Felder/Kästchen auf der Zählerkarte nicht durchgestrichen oder mit einem X oder Ähnlichem versehen werden. Auch das Datum darf nicht vergessen werden. In all diesen beschriebenen Fällen sind die Zählerkarten für das Computersystem nicht lesbar. Dann müssen die Zählerstände händisch eingetragen werden. Mit Hilfe einer sogenannten Plausibilitätskontrolle überprüfen die Mitarbeiter der GSW zudem, ob die angegebenen Zählerstände im Vergleich zu den Verbräuchen aus den Vorjahren nachvollziehbar sind.

Diese Plausibilitätskontrolle wird im Online-Portal der Zählerstand-Übermittlung ebenfalls durchgeführt. Sollten die Zählerstände stark von den Verbräuchen aus den Vorjahren abweichen, wird der Kunde gebeten, ein Foto vom Zählerstand beizufügen. Damit können fehlerhafte Zählerstand-Meldungen gleich erkannt und korrigiert werden.  

Was es genau bei der Zähler-Ablesung zu beachten gibt, erfahren Kundinnen und Kunden auch auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/zaehlerablesen. Dort ist zudem ein Erklär-Video zu finden, in dem die unterschiedlichen Zählertypen sowie die wichtigsten Informationen zur Ablesung vorgestellt werden.

Zählerstände nötig für die Jahresendabrechnung

Die Zählerstände für Strom, Erdgas, Wärme und/oder Wasser benötigen die GSW als Grundlage für die Jahresendabrechnung, die Anfang 2024 erfolgt. Die GSW bitten ihre Kunden darum, dass die Ablesekarten mit den Zählerständen bis spätestens zum 6. Januar 2024 übermittelt bzw. postalisch zugesendet sein sollen. Wer seinen Zählerstand online eingibt, hat noch etwas länger Zeit für die Übermittlung. Das Online-Portal ist bis zum 12. Januar geöffnet. Sollte der Zählerstand nicht rechtzeitig an die GSW übermittelt worden sein, wird der Zählerstand anhand des Verbrauches in der Vergangenheit geschätzt. In der Jahresendabrechnung teilen die GSW ihren Kunden auch die neuen monatlichen Abschlagszahlungen mit.

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