GSW Ablesung der Zählerstände startet

10.12.2025 09:39 Uhr

Zum Jahresende beginnt bei den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen erneut die turnusmäßige Ablesung der Zählerstände. In diesen Tagen erhalten mehrere zehntausend Kundinnen und Kunden Post und werden gebeten, ihre Zählerstände für Erdgas, Strom, Wärme und Wasser zu übermitteln.

Die GSW empfehlen ausdrücklich die digitale Übermittlung der Zählerstände. Besonders komfortabel gelingt dies über die neue, kostenlose App „Meine GSW“, mit der Kundinnen und Kunden ihre Zählerstände per Foto-Scan in wenigen Sekunden erfassen können.
Auch das Online-Portal unter www.gsw-kamen.de/zaehlerstand bietet einen schnellen Weg zur fehlerfreien Meldung.

Digitale Übermittlungen schonen Ressourcen, sparen Papier und reduzieren unnötige Transportwege. Zusätzlich nehmen alle digitalen Meldungen automatisch an einem Gewinnspiel teil: Die GSW verlosen unter allen Online-Übermittlungen drei neue iPhones 17.
Alle Informationen zur App finden sich unter www.gsw-kamen.de/app.

Für die Jahresendabrechnung sollten die Zählerstände möglichst mit dem Stichtag 31. Dezember 2025 gemeldet werden.

  • Ablesekarten per Post oder Einwurfbox: bis spätestens 3. Januar 2026

  • Online-Eingabe: möglich bis einschließlich 9. Januar 2026

Die GSW bitten darum, jeden Zählerstand nur einmal und ausschließlich über einen der genannten Wege zu übermitteln. Liegt kein Wert vor, wird auf Basis des Vorjahresverbrauchs abgerechnet. Mit der Jahresendabrechnung erhalten Kundinnen und Kunden zudem die neuen monatlichen Abschlagszahlungen.

Weitere Hinweise zur Ablesung sowie ein Erklärvideo zu verschiedenen Zählertypen stehen unter www.gsw-kamen.de/zaehlerablesen bereit.

In einigen Gebäuden, insbesondere in größeren Wohneinheiten oder Bereichen mit nicht frei zugänglichen Zähleranlagen, erfolgt die Ablesung durch die Hausverwaltung, den Hausmeister oder Mitarbeitende der GSW. Zusätzlich führen die GSW in diesem Jahr in ausgewählten Gebieten stichprobenartige Vor-Ort-Ablesungen durch. Die Mitarbeitenden sind über ihren Dienstausweis eindeutig erkennbar. Betroffene Kundinnen und Kunden wurden im Vorfeld individuell informiert.

Zurück