Um die Belange der Gefahrenabwehr so früh wie möglich zu wahren, sollten Veranstaltungen mit mehreren hundert oder tausend Teilnehmern möglichst frühzeitig bei der Ordnungsbehörde angezeigt und ausführlich beschrieben werden. Erst durch die Anzeige und eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung wird die Ordnungsbehörde in die Lage versetzt, das konkrete Gefährdungspotenzial einstufen zu können. Je nach Bewertung können dann Abstimmungen mit anderen Sicherheitsbehörden (Polizei, Feuerwehr usw.) und ein Sicherheitskonzept notwendig werden.
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