Elektromobilität
Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) gemäß §7c EnWG ab dem 01.01.2025 nicht mehr befugt, öffentliche Ladeinfrastruktur zu entwickeln, zu verwalten oder zu betreiben. Angesichts der steigenden Neuzulassungen in diesem Bereich ist zu erwarten, dass der Bedarf an Ladesäulen im öffentlichen Raum kurz- bis mittelfristig stark wachsen wird. Demnach ist eine flächendeckende Ladeinfrastruktur, auch im öffentlichen Raum, entscheidend für die erfolgreiche Verbreitung der Elektromobilität.
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 03. Juli 2025 eine Richtlinie zur Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse für die Errichtung und den Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum beschlossen. Ziel ist ein sicherer, gleichmäßiger und gestalterisch geordneter Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Die Richtlinie enthält:
- Klare Standortvorgaben (z. Einsehbarkeit, Mindestgehwegbreite, Abstand zu Einmündungen),
- Technische Anforderungen (u. Betriebskonzept, Fernzugriff, Roamingfähigkeit),
- Gestaltungsvorgaben (z. Beschilderung, Markierung, Barrierefreiheit) sowie
- Und regelt das zweistufige Antragsverfahren bestehend aus:
- Standortantrag bei der Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität,
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde.
Alle relevanten Dokumente stehen Ihnen hier zum Download bereit:
Als lokaler Energieversorger bieten die Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (kurz: GSW) alle Informationen rund um das Thema Elektromobilität im Versorgungsgebiet und zur Anmeldung von privaten Wallboxen auf ihrer Internetseite.
Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur eine Übersicht über die Ladesäulen in ganz Deutschland zur Verfügung. Weitere Informationen zur Anmeldung und Lage von E-Ladepunkten in Deutschland finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.



