Wohnberechtigungsschein

Einen gültigen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie eine mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln geförderte Wohnung beziehen möchten.
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines hängt ab von der Höhe des Einkommens und der Größe der Wohnung.


Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Einkommensnachweise

Kosten / Gebühren

  • 10,00 €

Öffnungszeiten

Wochentag Uhrzeit
Montag 08:30 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen, nur mit Termin
Donnerstag und Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

 


Ansprechperson

Ricarda Webers
Sachbearbeiter

3. Etage, Zimmer 321
Tel.: 02307/965-342
Fax: 02307/965-424
E-Mail: r.webers@bergkamen.de

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