Wohnberechtigungsschein
Einen gültigen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie eine mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln geförderte Wohnung beziehen möchten.
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines hängt ab von der Höhe des Einkommens und der Größe der Wohnung.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Einkommensnachweise
Unterlagen zum Download
Kosten / Gebühren
- 10,00 €
Öffnungszeiten
| Wochentag | Uhrzeit |
| Montag | 08:30 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | geschlossen, nur mit Termin |
| Donnerstag und Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Ansprechperson
Ricarda Webers
Sachbearbeiter
3. Etage, Zimmer 321
Tel.: 02307/965-342
Fax: 02307/965-424
E-Mail: r.webers@bergkamen.de



