Bildungs- und Teilhabepaket (Beantragung)
Für die Gewährung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Empfänger und Empfängerinnen von
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen der Grundsicherung SGB XII und
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
ist der Kreis Unna zuständig. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sowie zur Beantragung der Leistungen.
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II ist das Jobcenter Kreis Unna zuständig.


