Haushalt 2026 - Informationen zur Grundsteuer

10.02.2026 10:30 Uhr

Bergkamen steht aktuell vor einer großen finanziellen Herausforderung. Für das Jahr 2025 weist der städtische Haushalt ein Defizit von 26,1 Millionen Euro aus. Der Grund hierfür ist, dass Bund und Land seit Jahren immer mehr Aufgaben an die Kommunen übertragen, vor allem im sozialen Bereich und in der Bildung. Die dafür notwendige Refinanzierung seitens Bund/Land bleibt oft unzureichend. Gleichzeitig steigen die Kosten durch Inflation, Tarifabschlüsse und gesetzliche Standards
Die Finanzprognosen der kommenden Jahre zeigen deutlich: Wenn jetzt nicht gegengesteuert wird, droht der Stadt innerhalb weniger Jahre der Verlust ihrer finanziellen Eigenständigkeit.

In diesem Fall müsste Bergkamen in ein sogenanntes Haushaltssicherungskonzept eintreten. Das würde bedeuten, dass der städtische Haushalt unter die Aufsicht von Land und Bezirksregierung gestellt wird. Die Stadt könnte viele Entscheidungen nicht mehr selbst treffen. Freiwillige Leistungen – etwa in den Bereichen Sport, Kultur oder Vereinsförderung – dürften nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr finanziert werden. Auch Investitionen in Infrastruktur, Freizeitangebote und Stadtentwicklung wären dann nur noch begrenzt möglich. Entscheidungen würden nicht mehr vor Ort, sondern von außen vorgegeben.
Ziel des Haushaltsentwurfs ist es, diese Situation zu vermeiden.

Deshalb sieht dieser unter anderem eine Anpassung der Grundsteuer B vor. Diese wurde seit 2015 nicht mehr erhöht. Die Maßnahme ist erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten und Pflichtaufgaben weiterhin zuverlässig erfüllen zu können.

Gleichzeitig sind für 2026 gezielte Investitionen in die Zukunft der Stadt geplant. Der Haushalt sieht unter anderem Mittel für Kinderbetreuung, Schulen, Familienunterstützung, soziale Leistungen, Infrastruktur, Sport, Kultur sowie für Klimaschutz und Klimaanpassung vor.

Über den Haushaltsentwurf 2026 entscheidet der Rat der Stadt Bergkamen am 19. Februar 2026. Sollte der Haushalt beschlossen werden, werden die entsprechenden Grundsteuerbescheide rückwirkend nach dem Ratsbeschluss angepasst.

 

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