
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz) |
Seit 1949 ist der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Bis heute gibt es aber nach wie vor eine ganze Reihe von Bereichen, in denen noch keine ausreichende Chancengleichheit von Männern und Frauen realisiert ist:
Im Erwerbsleben ...
- stellen Frauen einen überdurchschnittlichen Teil der Arbeitslosen.
- haben Mädchen und Frauen geringere Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Aufstiegschanchen.
- verdienen Frauen immer noch weniger als Männer.
- sind Frauen in Funktionen und Ämtern des öffentlichen und politischen Lebens sowie in Entscheidungspositionen unterrepräsentiert.
In Ehe und Familie ...
- sind Kinder und Frauen täglich Opfer von psychischer und physischer Gewalt.
- tragen Frauen nach wie vor den überwiegenden Teil der Hausarbeit und Kindererziehung und erfahren dafür kaum öffentliche Anerkennung.
Im sozialen Umfeld ...
- sind Frauen insbesondere als Alleinstehende, Alleinerziehende, Behinderte und Rentnerinnen in sozialer Not.
Die Gleichstellungsstelle der Stadt Bergkamen engagiert sich seit 1989 auf Bergkamener Ebene für die tatsächliche Umsetzung der Gleichberechtigung. Im Auftrage des Rates der Stadt Bergkamen setzt sie sich innerhalb der Stadtverwaltung, aber auch im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bergkamen, dafür ein, Gleichstellungsdefizite auf zu zeigen, deren Abbau zu beschleunigen und Strukturveränderungen zur Verbesserung der Situation von Frauen zu initiieren, zu fördern und weiter zu entwickeln.
Um diese Ziele zu erreichen, ist die Gleichstellungsstelle auf unterschiedlichen Ebenen aktiv:
- Mitwirkung bei strukturellen und personalpolitischen Entscheidungen und Maßnahmen innerhalb der Verwaltung sowie Information und Zuarbeit für die politischen Gremien der Stadt Bergkamen
- Kooperation mit Frauengruppen und -verbänden sowie Einrichtungen auf lokaler Ebene, die sich für die Verwirklichung der Gleichberechtigung einsetzen
- Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsstellen in der Region Kreis Unna , sowie auf Landes- und Bundesebene
- Beratung und individuelle Hilfestellung für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger als auch für Beschäftigte der Verwaltung, Vermittlung an Beratungseinrichtungen und zuständige Ämter
- Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen, Vorträgen etc.
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen über die Arbeit der Gleichstellungsstelle erhalten Sie hier:
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