
Die Aufgaben "Einbürgerungen von ausländischen Staatsbürgern" bzw. "Staatsangehörigkeitsrecht" ist organisatorisch dem Standesamt Bergkamen zugeordnet.
Einbürgerungsbehörde für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ist zwar der Kreis Unna, jedoch erfolgt die Beratung und die Entgegennahme Ihres Antrages durch die Stadt Bergkamen. Ihr Antrag wird dann zu Bearbeitung an den Kreis Unna weitergeleitet.
Die Gebühren für die Enbürgerung belaufen sich:
- bei Erwachsenen je Person auf 255,00 €
- bei mitzeinzubürgernden minderjährigen Kindern je Person auf 51,00 €.
Informationen erhalten hier:
Lars-Christian Depka
Telefon: 02307 / 965-412
Telefax: 02307 / 965-11411
E-Mail: standesamt@bergkamen.de
Wichtige Information zum Einbürgerungstest:
Eine Voraussetzungen für die Einbürgerung sind Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Der Einbürgerungstest ist ein Nachweis, dass Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und über die Lebensverhältnisse in Deutschland vorhanden sind. Ob Sie den Einbürgerungstest ablegen müssen, können wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch mitteilen.
Zuständige Stelle für für die Durchführung des Einbürgungstestes für Bergkamen ist die Volkshochschule Bergkamen (VHS).
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der VHS Bergkamen (Telefon: 02307 / 284951). Hier erhalten Sie auch entsprechende Informationen über einen möglichen Vorbereitungskurs und die anfallenden Kosten.
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