
Anträge auf Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Folgende Anträge auf Unterhaltssicherung können im Bürgerbüro gestellt werden:
- Allgemeine Leistungen (nach § 5 USG)
- Einzelleistungen nach § 6 USG
- Sonderleistungen nach § 7 USG
- Mietbeihilfen
- Wirtschaftsbeihilfen
Grundsätzlich ist bei allen Anträgen die Durchschrift des Einberufungsbescheides (Durchschrift für die Unterhaltssicherungsbehörde) vorzulegen.
Die Anträge werden im Bürgerbüro lediglich entgegengenommen, auf Vollständigkeit geprüft und zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an die zuständige Unterhaltssicherungsbehörde des Kreises Unna weitergeleitet.
Ansprechpartnerin ist dort
Frau Gabriele Schimnick,
Tel. 02303/27 - 16 57,
Fax: 02303/27 - 26 96.
Dort können Sie auch nähere Auskünfte über die jeweils beizubringenden Unterlagen erhalten.
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