Schwerbehindertenangelegenheiten


Schwerbehindertenausweise

Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sind im Bürgerbüro bzw. am Informationsschalter im Foyer gebührenfrei erhältlich.


Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen

Die Gültigkeit bereits vorhandener Schwerbehindertenausweise kann im Bürgerbüro verlängert werden, soweit sich keine Änderung des Grades der Schwerbehinderung ergeben hat.
Außerdem müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

- Die Gesamtgültigkeitsdauer (vom Ausstellungsdatum bis zum Ablauf der letzten
Verlängerung) des Ausweises darf 15 Jahre nicht überschreiten.

- Es müssen in dem Ausweis noch Felder zum Verlängern der Gültigkeit (Monat/Jahr)
frei sein.

Ist dies nicht der Fall, muss beim zuständigen Versorgungsamt Dortmund ein neuer Schwerbehindertenausweis beantragt werden.

Hier hat sich folgendes Verfahren bewährt:
Senden Sie den abgelaufenen Schwerbehindertenausweis zusammen mit einem aktuellen Lichtbild ohne Begleitschreiben an

Kreis Unna - Der Landrat
Arbeit und Soziales
Friedrich-Ebert-Str. 17
59425 Unna

Auf der Rückseite des Lichtbildes sollten Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschäftszeichen des Versorgungsamtes eingetragen werden.

Die Ausstellung des neuen Ausweises erfolgt dann automatisch.



Neufeststellungsanträge

( "Verschlimmerungsanträge") sind ebenfalls kostenlos im Bürgerbüro bzw. am Informationsschalter im Foyer erhältlich.






Parkberechtigungsausweise

Personen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) eingetragen ist, oder Blinde mit dem Merkmal "Bl", erhalten gegen Vorlage ihres Schwerbehindertenausweises oder des entsprechenden Bescheides des Versorgungsamtes einen Parkberechtigungsausweis.

Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.

Es dürfen damit alle besonders gekennzeichneten Parkplätze genutzt werden.
Die Karte ist im Innern des Fahrzeuges, von außen gut sichtbar, anzubringen.

Im Jahr 2001 wurden die sog. EU-Parkerleichterungskarten eingeführt.
Diese sind europaweit einheitlich gestaltet.
Für die Ausstellung dieser Parkerleichterungskarten ist ein Lichtbild erforderlich, das auf der Karte angebracht wird.
Für Pkw-Fahrten im europäischen Ausland sollte unbedingt die neue Parkerleichterungskarte beantragt werden.

Ansonsten bleiben die bisherigen Karten bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig.