
Hundesteuerangelegenheiten
Die An- und Abmeldung von Hunden erfolgt im Bürgerbüro.
Die Anträge werden intern an das Amt für Finanzen und Steuern weitergeleitet.
Ersatz-Hundesteuermarken sind gegen eine Gebühr von 5,50 € erhältlich.
Die weitere Anmeldung von Hunden im Sinne des "Landeshundegesetzes" ist im
Bürgerbüro -Ordnungsangelegenheiten- der Stadt Bergkamen vorzunehmen.
Dort sind auch nähere Informationen über die aktuelle Rechtslage erhältlich.

Fischereischeine
Im Bürgerbüro können folgende Fischereischeine beantragt bzw. verlängert werden:
- Jugendfischereischeine
- Jahresfischereischeine
- Fünfjahresfischereischeine
- Sonderfischereischeine
Der Jugendfischereischein kann von Jugendlichen zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr beantragt werden.
Die Gebühr beträgt 8,00 €.
Für den Jahresfischereischein bzw. Fünfjahresfischereischein ist die Fischereiprüfung Voraussetzung.
Die Gebühr beträgt 16,00 € bzw. 48,00 €.
Der Sonderfischereischein kann Personen erteilt werden, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Der Sonderfischereischein wird als solcher gekennzeichnet und wird als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt. Die Gebühr beträgt ebenfalls 16,00 bzw. 48,00 €.
Alle Fischereischeine sind unabhängig vom Antragsdatum jeweils vom 01.01. bis 31.12. des laufenden Jahres gültig.
Für eine Zweitausfertigung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.


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