Meldewesen


Anmeldungen/Ummeldungen

Jeder Einwohner ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Einzug in eine Wohnung im Bereich der Stadt Bergkamen seine Anmeldung/Ummeldung vorzunehmen.

Wichtig:
Seit dem 01.06.2004 ist bei Umzügen im Inland die Vorlage der
Abmeldebestätigung nicht mehr erforderlich!

Entsprechende Vordrucke sind kostenlos im Bürgerbüro erhältlich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

- Geburtsurkunden aller an- bzw. umzumeldenden Personen (oder Familienbuch)

- Personalausweise aller an- bzw. umzumeldenden Personen (zur Änderung
der Anschrift)

- Kraftfahrzeugschein/e (zur Änderung der Anschrift)


Die Änderung im Personalausweis ist gebührenfrei.
Die Änderung im Kraftfahrzeugschein erfolgt gegen eine Gebühr in Höhe von 10,70 €.


Achtung:

Das Anmeldeformular/Ummeldeformular steht außerdem im Internet zur Verfügung.



zum Anmeldeformular / Beiblatt zur Anmeldung

zum Ummeldeformular



Service:

Hier können Sie über die nachfolgenden Verlinkungen Ihre Kundendaten bei verschiedenen Versorgungsunternehmen und Dienstleistern ändern bzw. sich anmelden:

- GSW Gemeinschaftsstadtwerke/Gas, Strom und Fernwärme

- GSW Com / Telefon und Internet

- Gelsenwasser

- GEZ / Rundfunk- und Fernsehgebühren

Unter http://www.ummelden.de finden Sie u. a. kostenlose Checklisten zur Organisation des Umzugs





Abmeldungen

Zum 01. Juni 2004 ist bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands die Pflicht zur Abmeldung bei der Meldebehörde entfallen.

Sollten Sie ins Ausland verziehen, ist allerdings auch weiterhin eine Abmeldung notwendig.
Die entsprechenden Vordrucke sind kostenlos im Bürgerbüro bzw. am Informationsschalter im Foyer erhältlich.

Das Abmeldeformular kann ggf. auch auf dem Postweg dem Bürgerbüro der Stadt Bergkamen zugeleitet werden.
Allerdings sollten Fotokopien der Personalausweise aller abzumeldenden Personen beigefügt werden.

Anschrift:

Stadt Bergkamen
-Bürgerbüro-
Postfach 15 60

59179 Bergkamen

Achtung:
Das Abmeldeformular steht außerdem im Internet zur Verfügung.

zum Abmeldeformular




Aufenthaltsbescheinigungen

Aufenthaltsbescheinigungen sind Meldebescheinigungen mit weitergehendem
Inhalt, wie z. B. Staatsangehörigkeit und Konfession.

Sie werden in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere vom Standesamt bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.

Die Gebühr beträgt pro Bescheinigung 6,00 €.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich.






Melderegisterauskunft

Jeder Einwohner hat die Möglichkeit auf Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister.
Die Gebühr beträgt 7,00 €.
Hierbei handelt es sich um eine sogenannte einfache Melderegisterauskunft.
Sie umfaßt Name, Vorname, akademische Grad sowie Anschrift der jeweiligen
Person.

Weitergehende Auskünfte können im Einzelfall erteilt werden, soweit ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nachgewiesen wird (z. B. durch Vorlage eines Schuldnertitels).
Zu den weitergehenden Daten gehören z. B. das Geburtsdatum oder der Geburtsort.
Für diese erweiterte Melderegisterauskunft wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

Im Bürgerbüro findet vor Erteilung einer derartigen Auskunft eine genaue Prüfung zur Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen statt.

Aus diesem Grunde können auch keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen gegeben werden. Die Anfragen sollten daher schriftlich oder persönlich erfolgen.